Familienzentrum

Beratungshilfen im Einzelfall, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten

Sharing minds wurde im Dezember 2013 mit dem Ziel gegründet, Erziehungspersonen in Nepal in der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern zu unterstützen und sich für die Rechte des Kindes einzusetzen. Daher entstand die Idee des Familienzentrums im Jahr 2022. In enger Zusammenarbeit mit Nelumbo, Nepal eröffnen wir die erste Familienberatungsstelle in Pokhara, Nepal im Februar 2023.

Gesetzliche Grundlagen und Auftrag

Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) und ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder.

Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.

Nepal hat die UN-KRK 1990 ratifiziert und ist seitdem an die Rechte auf internationaler Ebene gebunden. Nepal gehört jedoch zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Mit Angeboten im Rahmen der frühen Förderung trägt das Familienberatungszentrum von sharing minds dazu bei, die Kinderrechte der CRC umzusetzen.

(Quelle: https://www.kinderrechtskonvention.info)

Leistungen und Angebot

Zu den Leistungen gehören Beratungshilfen im Einzelfall, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten, welche nachfolgend genauer beschrieben werden:

Das Hauptziel der Familienberatung ist die Aufgabe der Erziehungsberatung (80%). Im Rahmen der Beratung sind folgende Themen relevant:

  • Entwicklung des Kindes
  • Säuglings- und Kinderernährung
  • Stillen
  • Gesundheit und Krankheit des Kindes
  • Spielverhalten
  • Sprachentwicklung
  • Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes

Vernetzungsaktivitäten und präventive Angebote (20%):

  • Elterntreffen und Elterncafés
  • Elternabende
  • Familiengruppen
  • Zusammenarbeit mit anderen familiennahen Angeboten

Zielgruppen

Vorwiegend möchten wir folgende Zielgruppen ansprechen:

  • Gemeinsam- und alleinerziehende Eltern
  • Erziehungsberechtigte und/oder Bezugspersonen
  • Eltern von Kindern im Kleinkindalter (0-6 Jahre)
  • Pädagogische Fachkräfte und alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen

Regional ist die Zuständigkeit auf das Stadtgebiet Pokhara begrenzt. Ein begrenzter Teil unseres Angebots kann unter bestimmten Bedingungen auch von außerhalb entgegengenommen werden.

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